IG Fluglärm Balzers - www.fluglärm.li vs AP3-Luftrettung / AAA (Alpine Air Ambulance) / Heliport Balzers
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Wer ist die IG Fluglärm Balzers? Was sind deren Ziele?
Die IG Fluglärm Balzers ist eine Interessengemeinschaft, die sich gegen die
zunehmenden Lärmemissionen
und die potenzielle Gefährdung des Grundwassers bei einem Unfall (Absturz, Leck, Kollision) durch die am Heliport Balzers stationierten Firmen wehrt.
Die Lärmemissionen entstehen durch die 24h Rettungsflüge und die kommerziellen Organtransporte der
AP3-Luftrettung (Betreiber: Alpine Air Ambulance (AAA)),
die Transport- und Passagierflüge der Swiss Helicopter AG und die Touristenflüge der Valair, die auch eine Flugschule betreibt.
Der Heliport Balzers befindet sich zwischen dem Grundwasserschutzareal Rheinau mit dem Wasserpumpwerk der Gemeinde Balzers und dem Grundwasserschutzareal
Aeule-Neugüeter, bei dem es sich gemäss der Liechtensteinischen Regierung (Zitat) „bezüglich Mächtigkeit und Güte um das bedeutendste Grundwasservorkommen
zwischen Sarganserland und Bodensee“ handelt.
Die Ziele der IG Fluglärm Balzers sind: hohe Wohnqualität, weniger Lärm und intakte Umwelt.
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Ueberschreitung der Lärmbelastungsgrenze am Heliport Balzers
Am 20.8.2021 konnte man auf www.radio.li lesen:
Zitat: "Nachdem das BAZL in einer Verfügung festgestellt hat, dass der Heliport die Lärmbelastungsgrenze
überschreite, zieht Inhaber David Vogt nun die Konsequenzen und kündigt verschiedene Verträge, u.a. auch
die Vereinbarung mit der Liechtensteiner Regierung."
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Zur Erinnerung: Am 15.11.2019 konnte man auf FM1today.ch lesen:
Zitat: "Zu laut und zu tief – die Beschwerden bei den Gemeinden Wartau und Sargans über Helikopterfüge häufen sich.
Die Helikopter Basis Balzers will nichts von einem Lärm-Problem wissen und sieht sich nicht in der Pflicht."
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Heliport Balzers drohte der Fachhochschule OST, dem ehemaligen NTB, mit Providerhaftung
"Ich habe am 15. Juni 2020 eine Mail an den Direktor von Swisstransplant geschickt. Diese Mail habe ich
damals mit meinem Geschäftskonto geschickt. Sie ist offensichtlich auch an die Alpine Air Ambulance (AAA)
und die Betreiber des Heliport Balzers gelangt.
Die AAA (CEO Jürg Fleischmann) hat in der Folge einen Brief an den ehemaligen Rektor der NTB geschrieben
mit der Bitte um ein Gespräch. Der Rektor hat abgelehnt mit der Begründung, dass es sich um eine private
Angelegenheit handelt. Die Betreiber des Heliport Balzers (Inhaber David Vogt) waren jedoch mit der Rückmeldung der Fachhochschule OST vom
6. Juli 2020 nicht zufrieden. In ihrem Schreiben vom 12.10.2020
drohen sie unverhohlen der Fachhochschule OST wegen Providerhaftung mit rechtlichen Schritten. Die OST
hat dann, nach wesentlichen rechtlichen Abklärungen, dem Heliport Balzers mitgeteilt, dass Providerhaftung
nicht zur Anwendung kommt.
Das Dokument mit der Drohung mit gerichtlichen Schritten gegen meinen
Arbeitgeber ist nun vom Rechtsdienst der OST freigegeben worden. Ich danke meinem Arbeitgeber für die
Freigabe dieses Dokuments und das mir entgegengebrachte Vertrauen." - Prof. René Pawlitzek
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Das schreibt das BAZL über die Flugplatzbetreiber David Vogt und René Stierli
Das BAZL schreibt am 25. Februar 2019 (cc: Amt für Bau und Infrastruktur):
Zitat: "Seit den Arbeiten zum SIL-Prozess Heliport Balzers im Jahre 2016 gestaltet sich die
Zusammenarbeit mit den massgeblich verantwortlichen Flugplatzbetreibern René Stierli
und David Vogt schwierig. Folgende Beispiele zeugen vom schwierigen Verhältnis mit den
Flugplatzbetreibern:
Wegen des ungebührlichen Verhaltens der Flugplatzbetreiber (falsche Anschuldigungen,
Beleidigungen, keine Folgeleistung zu Einladungen zu Gesprächen) sind diese bereits
von Vorgesetzten unseres Amtes auf allen Stufen ermahnt worden.
...
Auch die liechtensteinischen Behörden, mit denen wir eng zusammenarbeiten (vgl. dazu Ziff. 2),
berichten von ähnlichen Erfahrungen. Aufgrund von falschen Anschuldigungen der Flugplatzbetreiber
gegenüber einem Mitarbeiter des Amts für Bau und Infrastruktur von Liechtenstein musste die
liechtensteinische Staatsanwaltschaft die Angelegenheit prüfen. Überdies hat sich die
Gemeinde Balzers im Jahr 2017 vorbehalten, im Falle von weiteren falschen Anschuldigungen
gegenüber ihren Mitarbeitern gegen Herrn René Stierli wegen übler Nachrede die Staatsanwaltschaft einzuschalten."
Das gesamte Dokument wurde von René Stierli auf seiner Webseite veröffentlicht. |
Das sagt das BAZL zur Stationierung des AAA / AP3-Rettungshelikopters in Balzers
Das BAZL schreibt am 24. Mai 2019 (cc: Amt für Bau und Infrastruktur, Vaduz):
Zitat: "Beim Flottenmix hat der Flugplatzhalter aber den lauten Rettungshelikopter EC 135 nicht in seine Lärmberechnungen einfliessen lassen, weshalb nach unserer ersten provisorischen Einschätzung die im SIL-Objektblatt festgelegte Lärmkurve überschritten wird. Hierzu hat nun der Flugplatzhalter neue Lärmberechnungen durchzuführen, die beweisen sollen, dass mit den geplanten 1200 Flugbewegungen mit dem Rettungshelikopter EC 135 das Lärmkorsett gemäss SIL-Objektblatt und die mit Verfügung vom 23. Juni 2017 genehmigte zulässige Lärmbelastung eingehalten werden. Weiter ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen, da es sich aufgrund der Neustationierung des Rettungshelikopters EC 135 mit den geplanten 1200 Flugbewegungen und dem neuen nächtlichen Flugbetrieb um wesentliche Betriebsänderungen handelt. Hierzu ist nach liechtensteinischem Recht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Genehmigungsverfahren für die Betriebsänderungen wird daher sowohl neue Lärmberechnungen als auch die Umweltauswirkungen umfassen müssen."
Im Liechtensteinischen Vaterland vom 9. Januar 2020 war zu lesen:
Zitat: "Im Grunde genommen wird der Heliport Balzers heute nicht so betrieben, wie es die vom Bundesrat und der liechtensteinischen Regierung verabschiedeten Lärmkurven zulassen." Der Grund dafür ist laut dem Mediensprecher [des BAZL] der seit einem Jahr in Balzers stationierte Rettungshelikopter. Er sei mit seinem Tag- und Nachtbetrieb nicht in die damaligen Lärmberechnungen des SIL-Objektblattes eingeflossen. Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, kurz SIL, ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des BAZL und legt die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur für Zivilluftfahrt verbindlich fest. "Zudem hätte der Rettungshelikopter im Verfahren zur Genehmigung des Betriebsreglements enthalten sein sollen", ergänzt Schubert. Er erklärt, dass der Heliport Balzers bereits seit Längerem Kenntnis von diesem Umstand habe und aufgefordert worden sei, einen Umweltverträglichkeitsbericht und neue Lärmberechnungen einzureichen. "Die Dokumente stehen nach wie vor aus." [ Vaterland, 9. Januar 2020 ] |
Das sagt die Liechtensteinische Regierung zur Stationierung des AAA / AP3-Rettungshelikopters in Balzers
Kleine Anfrage "Nachtruhe" an die Regierung:
Zitat: "Auch die Regierung beurteilt die erfolgte Stationierung eines Rettungshelikopters ohne Zweifel als einen neuen Sachverhalt, den es auch neu zu beurteilen gilt. Diese Sichtweise deckt sich mit jener der zuständigen Behörde, dem BAZL." [ PDF ] |
Das schreibt der Landtagsabgeordnete Erich Hasler in seiner kleinen Anfrage "Nachtflugverbot" an die Regierung
Zitat: "Neu hat sich die AP3 Luftrettung auf dem Heliport Balzers installiert und führt von da aus Rettungs- und andere Flüge aus,
allerdings nur in wenigen Fällen im Inland. Von total 298 Flügen waren beispielsweise nur 15 oder 5% für Liechtenstein bestimmt.
Die weitaus meisten Flüge werden im Ausland durchgeführt. Bei diesen Einsätzen kommt es auch zu Nachtflügen. Solche Nachtflüge
wurden beispielsweise auch für kommerzielle Organtransporte durchgeführt, zum Beispiel am 27. Februar 2019 um 2:40 Uhr für
einen Organtransport zwischen dem Kantonsspital Aarau und dem Unispital Lausanne, oder am 29. Juni 2019, um 4:46 Uhr, um einen
Organtransport vom Unispital Lausanne nach Luzern durchführen zu können." [ PDF ]
Diese Organtransporte mit langem An- und Abflug werden im Auftrag der Swisstransplant
durchgeführt. Die Organisation war wegen enormer Sicherheitsmängel
im Organspende-Register in die Schlagzeilen geraten.
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Start- und Landeverbot für Heliport Balzers
Das BAZL schreibt am 25. Februar 2019 (cc: Amt für Bau und Infrastruktur, Vaduz):
Zitat: "Die ohne vorgängige Absprache mit dem BAZL erfolgte Neustationierung des Rettungshelikopters EC 135
und die damit verbundene rechtswidrig gebaute Abstellfläche für den Helikopter sind sowohl in luftfahrtspezifischer als
auch in umweltrechtlicher Hinsicht problematisch."
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Das schreibt René Stierli, stv. Basisleiter des Heliport Balzers, ans GS-UVEK in Bern:
Am 14.04.2019 schreibt René Stierli an das Generalsekretariat GS-UVEK, Rechtsdienst, Bundeshaus Nord, 3030 Bern
Zitat: "Dass auf der Helikopterbasis Balzers im vergangenen Herbst, ohne vorher durchgeführtes Plangenehmigungsverfahren,
eine Verbundstein-/Pflastersteinfläche erstellt wurde, ist ein unwiderlegbarer Fakt. Die Leitung der Helikopterbasis Balzers
war und ist sich der Tatsache bewusst, dass dies, nach dem Buchstaben des Gesetztes, nicht korrekt war/ist.
...
Im Wissen, dass ein entsprechendes Plangenehmigungsverfahren für einen HEMS-TLOF mehrere Monate, wenn nicht Jahre dauern könnte,
hat sich der Eigentümer der Helikopterbasis, Herr David Vogt, entschlossen, die Verbundsteinfläche, auch ohne entsprechende
Bewilligung des BAZL, erstellen zu lassen."
Das gesamte Dokument wurde von René Stierli auf seiner Webseite veröffentlicht. |
AAA: Rettung um jeden Preis?
Im Tagesanzeiger vom 24. August 2020 konnte man lesen:
Zitat: "Retten um jeden Preis - Bund ermittelt
Die Alpine Air Ambulance fliegt im Kanton Zürich Rettungseinsätze – und hat nun Probleme, weil sie ihren Helikopter
ohne Absprache mitten in der Stadt stationierte.
Im August stationierte die AAA ihren Helikopter an sechs Tagen auf der Werft der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft
in Wollishofen. Sie flog von dort aus Rettungseinsätze und Patientenverlegungen.
Geplant war ursprünglich ein Porträt über die AAA verbunden mit einem Besuch in Wollishofen. Es kam anders. Denn wie
sich jetzt herausstellt, waren die rund zehn Einsätze möglicherweise nicht rechtens. Die AAA hat die Werft mitten im
Wohngebiet als «situative Stationierung» genutzt. Sozusagen als «Tagesbasis»: Der Helikopter flog zur Werft und nahm
von dort aus Einsätze an. Das zeigen die Flugbewegungen des Onlinediensts Flightradar. Die Nachtstunden verbrachte er
auf der Basis in Birrfeld.
Im Notfall darf ein Rettungshelikopter grundsätzlich überall landen und starten, es geht schliesslich um Leben und Tod.
Das war hier aber nicht der Fall. Die Landungen von AAA in der Werft hätten laut Gesetz im Voraus mit der zuständigen
Behörde – in diesem Fall dem Amt für Verkehr – abgesprochen werden müssen. Einerseits geht es dabei um Sicherheitsaspekte,
andererseits können betroffene Gemeinden so Einwände oder Auflagen etwa betreffend Lärm einbringen.
Nur: Die AAA hat das Amt für Verkehr nicht vorgängig informiert. Nach Recherchen des «Tages-Anzeigers» und Hinweisen
von Dritten hat der Kanton nun Anzeige gegen sie erstattet. «Wir haben in den Flugbewegungen der besagten Maschine
Unregelmässigkeiten festgestellt», schreibt das Amt für Verkehr. Nun wird beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl)
ermittelt. Die AAA muss eine Stellungnahme abgeben. «Wir klären derzeit ab, ob ein Administrativ- oder gar ein
Administrativstrafverfahren eröffnet wird», schreibt ein Sprecher des Bazl. Die AAA hat den Heli mittlerweile abgezogen."
Die AAA weist uns darauf hin, dass am 11. September 2020 eine Gegendarstellung zu diesem Artikel veröffentlicht wurde. |
Spital Limmattal: Bereitstellen von Rettungshelikoptern ist unzulässig
Auf www.topline.ch konnte man am 8.3.2022 lesen:
Zitat: "Die Alpine Air Ambulance darf in Zukunft ihre Helikopter nicht mehr auf dem Landeplatz des
Spitals Limmattal in Schlieren bereit stellen, sondern muss ihre Einsätze direkt von ihrer
Basis auf dem Flugplatz Birrfeld AG aus starten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht
entschieden.
Die Alpine Air Ambulance (AAA) flog einen ihrer Rettungshelikopter regelmässig am Morgen
von ihrer Basis auf dem Flugplatz Birrfeld auf den Landeplatz des Spitals Schlieren und
Abends wieder zurück. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) verbot diese so genannten
Bereitstellungsflüge im Februar 2021. Das Amt begründete seinen Entscheid damit, dass
diese Flüge keinen direkten Bezug zu einer Hilfeleistung hätten und damit mit den
gesetzlichen Grundlagen nicht vereinbar seien. Die AAA legte gegen den Entscheid beim
Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein – allerdings vergeblich. Das Bundesverwaltungsgericht
kommt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zum Schluss, das die bewilligungsfreie
Benützung von Landestellen bei Spitälern ausschliesslich für Flüge mit einem direkten
Bezug zu einer Hilfeleistung zulässig seien. Dies sei nicht der Fall, wenn ein Helikopter
auf einem solchen Landeplatz bereit gestellt werde, ohne dass bereits ein konkreter
Rettungseinsatz geplant sei.
Anflugzeit nicht kürzer
Mit einem solchen Leerflug könne nicht in allen Fällen die Anflugzeit bei einem Einsatz
verkürzt werden, weil dies vom jeweiligen Ort des Rettungseinsatzes abhänge. Ausserdem
besetze ein bereitgestellter Helikopter die Landestelle, wenn ein anderer eintreffen sollte.
Dies würde zu einem zusätzlichen Flug führen, um den Landeplatz freizugeben. Das ist laut
Bundesverwaltungsgericht nicht im Sinne des entsprechenden Gesetzes. Zwar dürfen die
Landeplätze von Spitälern ohne Bewilligung zu jeder Tages- und Nachtzeit angeflogen werden.
Weil diese Plätze in der Regel in dicht besiedeltem Gebiet liegen, habe dies jeweils
Lärmimmissionen für die dortige Bevölkerung zur Folge. Das Benützen der Landeplätze müsse
deshalb restriktiv gehandhabt werden, auch wenn die AAA ihre Bereitstellungsflüge morgens
jeweils nicht vor 8 Uhr und abends nicht nach 20 Uhr machte.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
(Urteil A-1029/2021 vom 24.2.2022)"
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AP3 Luftrettung wird Liechtensteinische Stiftung
Am 16.1.2024 konnte man auf www.radio.li lesen.
Zitat: "AP3 Luftrettung Liechtenstein ist nun eine Stiftung
Per Ende 2023 wurde die AP3 Luftrettung in die gemeinnützige Stiftung AP3 Luftrettung Liechtenstein überführt.
... Die Überführung der AP3 in die gemeinnützige Stiftung AP3 Luftrettung Liechtenstein hat keinen Einfluss auf die Luftrettung in Liechtenstein und im Vierländereck. Diese wird seit Beginn (2018) von der AAA Alpine Air Ambulance mit dem Rettungshelikopter Christoph Liechtenstein von der Basis Balzers aus betrieben."
Im Handelsregister ist die Firma AAA Alpine Air Ambulance AG, eine Aktiengesellschaft, unter UID CHE-473.027.209 eingetragen.
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Die Gemeinden Sargans und Wartau ziehen rechtliche Schritte in Betracht
Die Bevölkerung will die Lärmbelastung nicht weiter hinnehmen. Nun haben sich die beiden Gemeindepräsidenten
mit einem Schreiben [PDF] an die Öffentlichkeit gewandt. Falls nichts passiere, werde man sich rechtliche Schritte
überlegen müssen.
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Flugverbot an Sonn- und Feiertagen
Am 20. September 2016 hat die Regierung Liechtensteins einer Anpassung des Betriebsreglement des Heliport
Balzers zugestimmt und entschieden:
IG Fluglärm Balzers, 28. Mai 2020
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Gefährdet der Heliport Balzers Liechtensteins Trinkwasserversorgung?
Trinkwasser
ist ein kostbares und schützenswertes Gut. Das sehen auch Liechtensteins oberste
Richter so, denn der Staatsgerichtshof (StGH) ist 2016 in seinem Urteil der Argumentation der
Regierung gefolgt. Die Regierung hatte überzeugend dargelegt, dass es sich beim Grundwasserschutzareal
Aeule-Neugüeter (Zitat) „bezüglich Mächtigkeit und Güte um das bedeutendste Grundwasservorkommen
zwischen Sarganserland und Bodensee“ handelt. Damit wurde die Nutzung dieses Areals für die
Eigentümer massiv eingeschränkt.
Interessanterweise liegt der Heliport Balzers genau in diesem Gebiet, als sogenannte Sonderzone
gekennzeichnet. Die An- und Abflugrouten verlaufen sowohl im Norden als auch im Süden über dieses
Grundwasserschutzareal. Macht es Sinn in diesem Gebiet, das von übergeordneter Bedeutung für die
jetzige und zukünftige Trinkwasserversorgung Balzers und Liechtensteins ist, ein Helikopterplatz
zu betreiben? Bemerkenswert ist auch, dass der Helikopterplatz vor rund 2 Jahren sogar noch erweitert
wurde, damit jetzt Rettungseinsätze rund um die Uhr im Ausland durchgeführt werden können. Dass der
Rettungshelikopter für Liechtenstein völlig bedeutungslos ist, belegen die neusten Zahlen eindrücklich:
nur 3 von 100 Rettungseinsätzen waren für Liechtenstein.
Es stellt sich die Frage: Ist der Heliport Balzers eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung Liechtensteins?
Ein Absturz eines Helikopters im Grundwasserschutzareal Aeule-Neugüeter beim Start, einer Landung,
einer Übung oder einer Kollision würde unweigerlich irreversible und dauerhafte Schäden an diesen für
Liechtenstein so bedeutenden und einzigartigen Grundwasservorkommen hervorrufen. Wer jetzt glaubt,
dass solche Abstürze nie vorkommen, der muss eines besseren belehrt werden. Die Firma Rotex, die in
Balzers stationiert ist, hat einen ihrer Kaman K-Max Helikopter
bei einem Absturz verloren. Helikopter
dieses Typs sind noch in Balzers stationiert. Aber auch die DRF, die Teil der AP3-Luftrettung ist, hat
einen Rettungshelikopter bei einer Kollision mit einem Kleinflugzeug eingebüsst. Der nächste Flugplatz
für Kleinflugzeuge ist übrigens in Bad Ragaz. Ausserdem soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass der
Balzner Rettungshelikopter HB-ZSJ bereits 21 Jahre auf dem Buckel hat.
Liechtensteins oberstes Gericht hat die Bedeutung und den Wert des Grundwasserschutzareals Aeule-Neugüeter
anerkannt. Sollte man jetzt nicht zwangsläufig das Verfahren für die Betriebsbewilligung des Heliport Balzers
neu aufrollen und das Urteil des StGH berücksichtigen? Auf alle Fälle muss das langfristige Interesse der
Bevölkerung an sauberem Trinkwasser (d.h. der sog. Grundwasserschutz) höher gewertet sein, als das Interesse
privater ausländischer Firmen mit Helikopterflügen Gewinn zu machen. Das Wort Grundwasserschutzareal beinhaltet
das Wort Schutz. Die Behörden Liechtensteins sind diesen Schutz verpflichtet. Die Umsetzung kann zeitnah durch
eine Reduktion der Flüge auf ein Minimum, ein striktes Nachtflugverbot und ein Verbot von Touristen- und
Schulungsflügen erfolgen. Ein Helikopterplatz liesse sich auch verlegen, ein Grundwasserschutzareal leider nicht.
Prof. René Pawlitzek, IG Fluglärm Balzers, 9496 Balzers
Veröffentlicht im Liechtensteiner Volksblatt am 25. April 2019. [ PDF ] |
Heliabsturz mit Flugschüler in Maienfeld
In der 20min. Zeitung vom 14.11.2022 konnte man lesen:
"Maienfeld. Der Übungsflug von Balzers aus endete für einen Fluglehrer (48) und seinen Flugschüler (45) mit einem Crash.
Sie führten am Samstagmorgen um 8:30 Uhr im Gebiet Kammböden/Vorder Alp auf 1880 Meter über Meer Gebirgslandungen durch.
Beim driten Start bemerkte der Flugschüler, dass mit dem Helikopter etwas nicht stimmte, und übergab die Steuerung dem
Fluglehrer. Der Helikopter stürzte in das steile Gelände ab, überschlug sich einmal seitlich-frontal und kam schliesslich
auf den Kufen wieder zum Stillstand. Die beiden Piloten konnten unverletzt aus dem Wrack steigen."
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Rotex-Helikopter verunfallt in der Region Zermatt/VS
In der Luzerner Zeitung vom 9.9.2021 konnte man lesen:
"Bei Lastentransporten in der Region Zermatt ist ein Helikopter der Rotex Helicopter AG aus Kägiswil
aus geringer Höhe bei einem Umschlagplatz auf die Seite gekippt. Die Rotorblätter hatten ein Hindernis
touchiert, was den Helikopter zum Kippen brachte. Der Pilot kam dabei nicht zu Schaden, wie das
Obwaldner Unternehmen mitteilte."
Mit diesem Unfall verliert die Rotex Helicopter AG bereits ihren zweiten Kaman K-Max Helikopter. Die Rotex
Helicopter AG ist in Kägiswil und in Balzers stationiert.
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Balzner Heli stürzt in Deutschland ab - Pilot kann sich selbst befreien
Am 3. April 2024 konnte man im Liechtensteiner Vaterland lesen:
"Ein Heli-Pilot der Firma Rotex, die in Balzers beheimatet ist, war gerade dabei Bäume zu ernten, als der Heli in Schieflage geriet und abstürzte.
Der Pilot wurde laut deutschen Medien leicht verletzt."
Mit diesem Unfall verliert die Rotex Helicopter AG bereits ihren dritten Kaman K-Max Helikopter.
Die Rotex Helicopter AG ist in Kägiswil und in Balzers stationiert.
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Helikopterabsturz der Valair in Sevelen/SG
Im Tagblatt vom 28.1.2021 konnte man lesen:
"Verletzter Pilot nach Helikopterabsturz
Am Montagmittag entdeckte eine Spaziergängerin im Gebiet Fösera in Sevelen einen abgestürzten Helikopter.
Die Polizei war mit drei Fahrzeugen vor Ort und fotografierte den Helikopter. Nebst der Polizei war auch
die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) vor Ort, um die Daten zu sichern. Auf Anfrage des
W&O bestätigte die Sust den Vorfall.
Der genaue Hergang ist noch nicht geklärt. Bekannt ist einzig, dass der Helikopter beim Starten harten
Bodenkontakt hatte, heisst es bei der Sust."
Aus dem Vorbericht der Sust geht hervor, dass der Helikopter der Valair AG am Heliport Balzers gestartet war.
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Balzner Rettungsdienst: Das Geld geht nach Deutschland, der Lärm aber bleibt hier
Im «Liechtensteiner Vaterland» war am 23. Dezember 2018
zu lesen, dass eine Rega-Gönnerschaft
keine Versicherung ist. Es wurde der Fall einer Aargauer Familie mit Rega-Mitgliedschaft beschrieben,
die beim Rettungstransport durch die private AAA Alpine Air Ambulance auf einem Teil der Transportkosten
sitzen blieb.
Interessanterweise gehört die AAA Alpine Air Ambulance zur AP3-Flugrettung, die derzeit in Balzers einen
24-h-Rettungsdienst betreibt. AP3 ist ein Zusammenschluss der deutschen DRF Luftrettung, der
österreichischen ARA Flugrettung und der Schweizer Alpine Air Ambulance AG (AAA) mit Sitz in Filderstadt,
Deutschland. Die Eintragung der GmbH erfolgte 2017 beim Handelsregister Stuttgart.
Die AP3 ist also ein privates Unternehmen und hat das Ziel – das darf hier unterstellt werden – Gewinn zu
machen, so wie jedes andere Unternehmen. Das Geld geht also nach Deutschland, die Patienten kommen in die
Schweiz und der Lärm bleibt in Liechtenstein.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Gewinnmaximierung nicht zu Lasten von geringer Wartung, geringem Training
der Besatzung, durch den Einsatz von altem Flugmaterial oder die Abwälzung der Transportkosten auf die
Verunfallten erzielt wird. Weil ausschliesslich die Kostenseite beeinflussbar ist, darf Rettung kein
Geschäft sein und nicht in die Hände eines privaten Unternehmens gelangen.
Die Rega (Rufnummer 1414) hingegen ist eine gemeinnützige Stiftung.
Sie lebt von ihren Gönnerbeiträgen
und muss keinen Gewinn erwirtschaften. Schade nur, dass Verunfallte bei der Alarmierung nicht zwischen
den beiden Rettungsdiensten wählen können, da stets der Rettungshelikopter aufgeboten wird, der dem
Unfallort am nächsten ist. Somit wird ein langjähriger, perfekt funktionierender, spendenbasierter und
gemeinnütziger Rettungsdienst durch eine private, gewinnorientierte Rettungsfirma konkurrenziert, mit
der Folge, dass Verunfallte möglicherweise auf ihren Transportkosten liegen bleiben.
Prof. René Pawlitzek, Dipl. Informatik-Ing. ETH, Oberau 1, Balzers
Veröffentlicht im Liechtensteiner Volksblatt am 3. Januar 2019. [ PDF ] |
Kostenfalle Notruf: «Meine Rettung hat mich ruiniert»
Auf www.blick.ch schreibt Flavio Razzino am 9.2.2021:
Zitat: "Eine Rega-Gönnerschaft verhindert nur dann die Kosten für den Helikopter-Einsatz, wenn die Rega die Rettung selbst organisiert
oder fliegt. Kommt die AAA zum Einsatz, sitzt man trotzdem auf der Rechnung für den Einsatz. Die Kosten für Einsätze der
Air Zermatt oder Air Glacier hingegen können von der Rega übernommen werden."
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AAA statt Rega: «Falscher» Helikopter kam zur Rettung – Familie wird zur Kasse gebeten
Auf www.20min.ch konnte man am 27.9.2020 lesen:
Zitat: "AAA statt Rega: «Falscher» Helikopter kam zur Rettung – Familie wird zur Kasse gebeten:
Obwohl er Rega-Gönner war, flatterte der Familie eines bei einem Unfall Verstorbenen nach dem Rettungseinsatz eine Rechnung über 3600 Franken ins Haus. Grund: Statt der Rega wurde die Alpine Air Ambulance aufgeboten. Der «Beobachter» schildert den Fall in seiner letzten Ausgabe." |
Immer einsatzbereit, aber keiner braucht die Balzner Rettung
Die Rega (Rufnummer: 1414) fliegt 15'000 Einsätze
pro Jahr von 12 Einsatzstationen.
Das sind 1250 Einsätze pro Station. Jetzt wollen wir, dass die Rega auch noch die
Liechtensteiner rettet. Dann operiert die Rega auf einem Gebiet, das insgesamt
41'445 Quadratkilometer (km2) gross ist (41'285 km2 + 160 km2). Wie viele Einsätze
muss die Rega dann pro Jahr bewältigen?
Ein Schüler errechnet ohne Probleme, dass es dann 15'058 Einsätze sind, das heisst 58
zusätzliche Einsätze für Liechtenstein. Wenn wir nun die Einsätze auf die drei
existierenden Rega-Stationen in der Umgebung verteilen (Untervaz (25 km von Balzers
weit weg), Mollis und St. Gallen) so sieht man, dass jede Station rund 20 zusätzliche
Einsätze bewältigen muss. Jede der drei Stationen hat jetzt 1270 anstatt 1250 Einsätze.
Das Verkehrsaufkommen erhöht sich um 1.6 Prozent. Es wird sofort klar, dass die Rega
diesen Zusatzaufwand ohne den Rettungsdienst aus Balzers bewältigen kann. Es ist daher
keine Überraschung, dass Adrian Schindler, Mediensprecher der Rega,
keine Notwendigkeit für einen weiteren Rettungshelikopter in dieser Region sieht.
Dann wollen wir doch wenigstens die Vorarlberger mit dem 24-Stunden-Rettungsdienst aus
Balzers retten. Der ÖAMTC machte 2017 von den
16 Christophorus-Standorten 18'251 Einsätze
in ganz Österreich. Jede Station macht rund 1140 Einsätze und damit 110 weniger als eine
durchschnittliche Rega-Station. Auch hier sieht man, dass kein Bedarf für den 24-Stunden-
Helikopter-Rettungsdienst aus Balzers besteht. Zusätzliche Rettungsflüge kann sowohl die
Rega als auch der ÖAMTC verkraften. Mit anderen Worten, es ist genügend Kapazität in der
Region vorhanden.
Für den Rettungsdienst aus Balzers gibt
es keine Notwendigkeit. Damit wird nur die Lebensqualität in Balzers reduziert. Ich frage
mich, warum werden solche irrwitzigen
Projekte überhaupt erdacht, bewilligt und realisiert, wenn für eine Mehrheit der Bevölkerung
nur Nachteile (Fluglärm in der Nacht) damit verbunden sind? Regiert hier mal wieder nur das
Geld?
Prof. René Pawlitzek, Dipl. Informatik-Ing. ETH, Oberau 1, Balzers
Veröffentlicht im Liechtensteiner Volksblatt am 19. Dezember 2018. [ PDF ] |
Offensichtlich am falschen Ort stationiert
Zum Ein-Jahr-Jubiläum schreibt die AP3-Luftrettung: «Vier von fünf Einsätzen (90 Prozent)
lassen sich auf Rettungsflüge, sogenannte Primäreinsätze, bei denen es stets um Gefahr an
Leib und Leben geht, zurückführen.» 4 von 5 Einsätze sind aber nicht 90, sondern 80 Prozent!
Egal, ob 80 oder 90 Prozent, relevant ist und das wurde nicht erwähnt, dass von den 400
Einsätzen nur 15 Einsätze für Liechtenstein waren. Das sind weniger als 5 Prozent! Die AP3
bleibt damit für Liechtenstein bedeutungslos und ist offensichtlich am falschen Ort stationiert,
wenn 95 Prozent aller Einsätze im Ausland durchgeführt werden. Auf den verursachten Lärm und
die verursachte Umweltverschmutzung könnten wir gut verzichten und eine ungestörte Nachtruhe
wäre uns lieb.
Jrène Röllin, Balzers
Veröffentlicht im Liechtensteiner Volksblatt am 19. Dezember 2019. |
Macht er Klimaziele Liechtensteins zunichte?
Momentan ist CO2 in aller Munde wegen der Klimaerwärmung. Menschen weltweit fordern von ihren
Regierungen konkrete Massnahmen zur Eindämmung des CO2-Ausstosses. Liechtenstein hat das
Kyoto Abkommen unterzeichnet und ist somit verpflichtet, bis ins Jahr 2020 Treibhausgase um 20 Prozent
gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu reduzieren.
Der Heliport Balzers verbrauchte vor der Erweiterung 2017 1,1 Millionen Liter Kerosin pro Jahr!
Das steht im Umweltbericht aus dem Jahr 2016, der zur Erweiterung des Heliport Balzers eingereicht
wurde. Der Bericht geht davon aus, dass es jetzt nach der Erweiterung 1,5 Millionen Liter Kerosin
pro Jahr sind. Das ist eine Steigerung von 36 Prozent! Laut Berechnungen eines Experten (Amt für
Umwelt) ist der Heliport Balzers damit für rund 2 Prozent des gesamten CO2 Ausstosses in
Liechtenstein verantwortlich, das heisst 1/50 des Gesamtausstosses! Wie passt das mit der vereinbarten
Reduktion zusammen?
In Balzers fand am Samstag, den 15. Juni, der Tag der offenen Basis statt, an dem laut Zeitung über
2500 Besucher anwesend waren. Es wurden den ganzen Tag Schnupper- und Rundflüge durchgeführt. Der
Umwelt zuliebe? Wie passt das in unsere Zeit, in der wir vor dem Klimakollaps stehen?
Die Liechtensteinische Regierung ist aufgefordert, CO2 zu reduzieren. Sie fördert den Kauf von
effizienten Fahrzeugen, Heizungen etc. mit Subventionen. Andererseits haben wir eine
36-Prozent-CO2-Zunahme beim Heliport Balzers. Sollte nicht jeder seinen Beitrag für die Umwelt
leisten? Die Regierung kann eine CO2-Reduktion im Flugverkehr mit einer Beschränkung der Anzahl
Flüge und einem Verbot von Touristenflügen vorbildlich und schnell umsetzen, um die Klimaziele
nicht zu verfehlen.
Eduard Röllin, Elektroingenieur, IG Fluglärm Balzers
Veröffentlicht im Liechtensteiner Volksblatt am 4. Juli 2019. [ PDF ] |
Unterlassungsklage - eine falsche Anschuldigung!
Die Unterlassungsklage des Heliport Balzers gegen Prof. René Pawlitzek wegen rechtswidrigen
Betretens des Areals endete mit einem Vergleich. Zitat:
"Festgehalten wird, dass der Beklagte am 08.08.2020 um 08:30 Uhr nicht auf dem Heliport
Balzers Areal war und zwar auf der Parzelle 3492." Die geladenen Zeugen des Klägers konnten
aus zeitlichen Gründen leider nicht erscheinen!
Anschliessend wurden per Aushang in Wildwestmanier (Bonanza Style) Beweismittel und
verlässliche Zeugen gesucht. Durch das Intervenieren der Datenschutzstelle wurde der
illegale Aushang schliesslich entfernt, weil er gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
verstösst.
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Fluglärm in der Nacht kann innerhalb von zwei Stunden zum Herz-Kreislauf-Tod führen
Zum ersten Mal hat eine
Studie gezeigt, dass lauter Fluglärm in der Nacht innerhalb von zwei Stunden zum Herz-Kreislauf-Tod führen kann. [ PDF ]
Zitat: "Zum ersten Mal wurde im Rahmen einer Studie unter der Leitung des Swiss TPH nun aufgezeigt, dass akuter nächtlicher Fluglärm innerhalb von zwei
Stunden ab der Lärmbelastung einen Herz-Kreislauf-Tod auslösen kann. Die heute in der Fachzeitschrift European Heart Journal veröffentlichte Studie ergab,
dass das Risiko eines Herz-Kreislauf-Todes bei einer nächtlichen Lärmbelastung zwischen 40 und 50 Dezibel um 33 Prozent und bei einer Belastung über 55 Dezibel
um 44 Prozent steigt."
Ein identischer Zeitungsartikel zu diesem Thema wurde im St.Galler Tagblatt
und im Liechtensteiner Vaterland am 1. Dezember 2020 veröffentlicht.
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